barrierefreiheit
PDF-Dokumte mit Informationszugang für alle!
2019 hat die EU den „European Accessibility Act“, konkret die EU Richtlinie 2019/882, die sich mit digitaler Barrierefreiheit befasst, verabschiedet. Das bedeutet neben dem öffentlichen Bereich auch für die Privatwirtschaft in Österreich, dass digitale Inhalte barrierfrei für jeden zugänglich sein sollten.
In Österreich tritt diese Richtlinie mit einem neuen Barrierefreiheitsgesetz am 28. Juni 2025 in Kraft.
PDF-Dokumente gelten dann als barrierefrei, wenn sie nach dem PDF/UA-Standard erstellt worden sind. Diese Dokumente verfügen über bestimmte Eigenschaften, die es Menschen mit Beeinträchtigungen wie z. B. einer Sehbehinderung ermöglichen, Zugang zu den Informationen im Dokument zu bekommen. Konkret bedeutet das, dass die Dokumente von einem Screenreader gelesen werden können müssen.
Das setzt voraus, dass...
• die Dokumente eine logische Tagstruktur haben sollen
• Bilder jeweils mit Alternativtext versehen sind
• die Dokumente Navigationshilfen wie Inhaltsverzeichnis und Lesezeichen besitzen
• die Dokumente Mehrinformation durch ausführliche Metadaten enthalten
Der Arbeitsablauf
Ich biete eine Analyse Ihres Ausgangsdokuments hinsichtlich Barrierefreiheit und eine anschließende Bearbeitung an.
Gerne können Sie mir Ihre Ausgangsdokumente als InDesign-Datei, Word oder PDF schicken, auch wenn ich die Gestaltung dafür nicht übernommen habe. Ich analysiere die Datei, und
erstelle einen Kostenvoranschlag. Nach Auftragserteilung bearbeite ich Ihre Dokumente soweit, dass die finalen PDF-
Dateien dem PDF/UA-Standard entsprechen und barrierefrei sind. Im Anschluß wird das Dokument über den PDF Acces-sibility Checker (PAC 3) hinsichtlich der PDF/UA-Konformität geprüft. Abschließend erhalten Sie von mir das barrierefreie Dokument sowie de PAC-Kontrolldatei.
Als Grafik Designer biete ich selbstverständlich auch die Gestaltung Ihrer Dokumente an. Referenzen zu meiner Arbeit im Designbereich finden sie unter meiner Webseite www.nikomanikas.com/arbeiten
Referenzen
Kunden, für die ich die Barrierefreimachung von diversen PDF-Dokumenten, wie z. B. Jahresberichte und Formulare, übernommen habe, sind unter anderem:
• Stadt Wien (Kulturabteilung): Kunst-, Kultur- und Wissenschaftsbericht der Stadt Wien
• aws Austria Wirtschaftsservice (zusammen mit dem Grafikbüro Drahtzieher): Diverse Jahresprogramme und -berichte
• Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (zusammen mit dem Grafikbüro Drahtzieher): Diverse Berichte, Programme, Formulare und Broschüren wie u.a. Der Tourismusberich oder der Bericht KMU im Fokus
• Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (zusammen mit dem Grafikbüro Drahtzieher) Diverse Broschüren wie u.a. Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen
• Verfassungsgerichtshof: Broschüre Der österreichische Verfassungsgerichtshof
![](https://www.nikomanikas.com/media/pages/barrierefreiheit/3641798895-1729177887/button_barrierefreiheit2.jpg)